Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Verpflichtungen ihres Lebens. Mit Immobilienkrediten wird dieser Traum oft über Jahrzehnte realisiert. Doch was passiert, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit verstirbt? Wer trägt die Verantwortung für die noch offenen Raten? Angesichts der komplexen Rechtslage und der möglichen finanziellen Belastungen ist die Absicherung von Immobilienkrediten im Todesfall ein essenzielles Thema. In Deutschland gehen Schuldverhältnisse bei Tod grundsätzlich auf die Erben über, doch diese haben verschiedene Optionen: Sie können die Immobilie behalten, verkaufen oder das Erbe ausschlagen, wenn die Verbindlichkeiten zu hoch sind. Versicherungen wie die Restschuld- oder Risikolebensversicherung bieten dabei wertvollen Schutz und helfen, finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet detailliert die rechtlichen Grundlagen, Handlungsoptionen der Erben, steuerliche Aspekte sowie die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten bei Immobilienkrediten im Todesfall. Dabei werden aktuelle Anbieter wie Allianz, Debeka, R+V Versicherung, HUK-Coburg, Ergo, AXA Deutschland, DKV, Signal Iduna, Volkswohl Bund und LVM Versicherung genauer betrachtet.
Rechtliche Grundlagen und Umgang mit Immobilienkrediten im Todesfall
Wenn ein Kreditnehmer verstirbt, erlöschen seine Kreditschulden nicht automatisch. Vielmehr gehen sie grundsätzlich auf die Erben über, die somit rechtlich dazu verpflichtet sind, die Verbindlichkeiten zu begleichen. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem Erbrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 1922 BGB, der besagt, dass mit dem Tod eines Menschen dessen Vermögen einschließlich der Schulden auf die Erben übergeht.
Erben haben mehrere Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen:
- Erbschaft annehmen: Die Erben übernehmen die Immobilie sowie die noch offenen Kredite. Sie müssen die monatlichen Raten weiterzahlen, können die Immobilie selbst nutzen oder verkaufen, um die Schulden zu decken.
- Erbschaft ausschlagen: Wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen, können Erben die Erbschaft ausschlagen. Das bedeutet, dass sie weder Vermögen noch Schulden übernehmen. In diesem Fall geht das Erbe entweder an andere Erben oder, falls keine vorhanden sind, an den Staat.
Eine besondere Konstellation liegt vor, wenn kein Testament existiert. Hier bestimmt § 2058 BGB die gesetzliche Erbfolge. Die Immobilie wird anteilig den Erben zugewiesen, was zu einer Erbengemeinschaft führt, die gemeinsam über die weitere Handhabung entscheiden muss. Die laufende Kreditbelastung ist dabei stets im Blick zu behalten.
Der Wert der Immobilie ist entscheidend für die Entscheidung der Erben. Oftmals übersteigt der Wert der Immobilie die noch ausstehenden Kreditschulden, was das Erbe für die Hinterbliebenen attraktiv macht. Beispielsweise kann ein Haus im Wert von 300.000 Euro mit Restschuld von 150.000 Euro verkauft werden, wodurch die Erben nach Kreditrückzahlung einen finanziellen Gewinn verbuchen.
Steht die Immobilie hingegen in einem schlechten Zustand oder sind die Kreditschulden höher als der Wert der Immobilie, stellt das Erbe eher eine finanzielle Last dar. In solchen Fällen kann die Ausschlagung des Erbes ratsam sein, um eine Überschuldung zu vermeiden.
| Möglichkeit | Beschreibung | Auswirkungen |
|---|---|---|
| Erbschaft annehmen | Erben übernehmen Immobilie und Kreditschulden | Weiterzahlung der Raten, Nutzung oder Verkauf möglich |
| Erbschaft ausschlagen | Erben lehnen Erbe ab, keine Übernahme von Krediten | Haus fällt an andere Erben oder Staat |

Wie reagieren Erben typischerweise?
Die meisten Erben entscheiden sich für die Annahme der Erbschaft, besonders wenn der Wert der Immobilie deutlich über den Kreditverbindlichkeiten liegt. Sie setzen sich zusammen, klären die Kreditsituation und planen den weiteren Umgang mit der Immobilie. Die Möglichkeiten reichen von Weiterbewohnen über Vermietung bis hin zu einem Verkauf mit anschließender Schuldentilgung.
Ein Beispiel: Anna erbt mit ihrem Bruder ein Haus mit einem Restkredit von 100.000 Euro. Der Wert der Immobilie liegt bei 250.000 Euro. Sie entscheiden sich gemeinsam, das Haus zu behalten und den Kredit weiterzubezahlen, um später selbst darin wohnen zu können. Um die Kreditlast gerecht zu verteilen, überlegt Anna, ihren Bruder auszuzahlen, was durch eine Umschuldung möglich ist.
Erbschaftssteuer bei Immobilienkrediten: Freibeträge und steuerliche Gestaltung
Nach Annahme des Erbes fällt auf das Vermögen der Erblassers die Erbschaftssteuer an, die je nach Verwandtschaftsgrad differenziert ist. Besonders bei Immobilien spielt diese Steuer eine wesentliche Rolle, denn sie kann die finanzielle Belastung der Erben deutlich erhöhen.
Die Besteuerung erfolgt auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie abzüglich der Restschuld. Dadurch vermindert der offene Kreditbetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage, was die Steuerlast reduziert. Ein wichtiger Faktor sind zudem die gesetzlichen Freibeträge, die den zu versteuernden Betrag weiter mindern.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | I |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro | I |
| Enkel (Eltern bereits verstorben) | 400.000 Euro | I |
| Enkel (Eltern leben noch) | 200.000 Euro | I |
| Urenkel, Eltern, Großeltern | 100.000 Euro | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro | II |
| Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 Euro | II |
| Geschiedene Ehegatten, getrennte Lebenspartner | 20.000 Euro | II |
| Alle anderen Erben | 20.000 Euro | III |
Die Freibeträge sind nicht übertragbar, das heißt, sie gelten pro Erbe. Ein Ehepartner kann also bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Übersteigt der Wert der Immobilie nach Abzug des Kredits diesen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer auf den verbleibenden Betrag an.
Viele Erben berücksichtigen diese Steuerregelungen bei der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Gerade bei unverheirateten Partnern ohne hohen Freibetrag kann die Steuerlast erheblich sein. Deshalb kann es sinnvoll sein, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Strategie bei der Erbschaft zu erarbeiten.
Absicherungsmöglichkeiten bei Immobilienkrediten: Restschuldversicherung und Risikolebensversicherung
Um finanzielle Risiken für die Hinterbliebenen zu minimieren, bieten Versicherer verschiedene Absicherungsmöglichkeiten an. Die beiden häufigsten sind die Restschuldversicherung und die Risikolebensversicherung. Viele bekannte Anbieter wie Allianz, Debeka, R+V Versicherung, HUK-Coburg, Ergo, AXA Deutschland, DKV, Signal Iduna, Volkswohl Bund und LVM Versicherung haben entsprechende Produkte entwickelt.
Restschuldversicherung: Diese spezielle Form der Risikolebensversicherung deckt im Todesfall die noch offenen Kreditraten ab. Die Versicherung wird meistens direkt mit dem Immobilienkredit abgeschlossen und ist auf die Restschuld abgestimmt. Ihre Prämie wird in der Regel als Einmalzahlung oder in Form von Raten gezahlt.
Vorteile der Restschuldversicherung:
- Keine Gesundheitsprüfung in der Regel notwendig
- Spezifisch auf Immobilienkredite zugeschnitten
- Schutz vor Zahlungsausfällen im Todesfall
Beachten sollten Kreditnehmer, dass es in den ersten zwei Jahren oft Ausschlussfristen gibt, sodass bei vorbestehenden Krankheiten die Versicherung nicht oder nur eingeschränkt zahlt.
Risikolebensversicherung: Eine breitere Absicherung, die unabhängig vom Kredit besteht. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus, die zur Tilgung des Kredits oder zur freien Verfügung genutzt werden kann. Zu beachten ist, dass die Versicherungssumme die Restschuld übersteigen sollte, um auch mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen abzudecken.
Vorteile der Risikolebensversicherung:
- Flexible Höhe der Versicherungssumme
- Auszahlung an frei wählbare Begünstigte
- Absicherung über die Kreditlaufzeit hinaus möglich
Jährliche Prämien richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Laufzeit. Für ältere Kreditnehmer sind die Beiträge meist höher. Dennoch kann eine Risikolebensversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen, die bei unerwartetem Todesfall die Selbstständigkeit der Familie sichert.

Vergleich der Absicherungsmöglichkeiten bei Immobilienkrediten im Todesfall
Handlungsoptionen der Erben und Informationen für die Praxis
Erben stehen im Todesfall des Kreditnehmers vor unterschiedlichen Entscheidungen, die weitreichende finanzielle und persönliche Konsequenzen haben. Folgende Optionen stehen ihnen offen:
- Immobilie verkaufen: Am häufigsten entscheiden sich Erben dafür, die Immobilie zu verkaufen, um mit dem Erlös die verbleibenden Kredite zu tilgen und mögliche Gewinne aufzuteilen.
- Immobilie behalten und selbst nutzen: Besonders bei nahen Familienmitgliedern bietet sich oft die Möglichkeit, das Haus selbst zu bewohnen. Hierfür müssen jedoch die anderen Erben auszahlt werden, was häufig eine Umschuldung erfordert.
- Erbschaft ausschlagen: In Fällen hoher Schulden oder ungünstiger Immobilie ist die Ausschlagung des Erbes sinnvoll, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wichtig ist für Erben auch die Berücksichtigung der Erbschaftssteuer, die je nach persönlicher Situation und Vermögenswert variiert. Steuerliche Beratung ist daher ratsam. Zudem sollte geprüft werden, ob eine laufende Restschuld- oder Risikolebensversicherung besteht, die die Erben entlastet.
Als Beispiel könnte Familie Schmidt nach dem plötzlichen Tod des Hauptverdieners vor der Frage stehen, wie das gemeinsam ererbte Haus finanziert und genutzt wird. Dank einer bestehenden Risikolebensversicherung bei der Allianz können sie den Kredit bedienen, während zukünftige Entscheidungen über das Eigentum entschieden werden.
Checkliste für Erben im Todesfall eines Immobilienkreditnehmers:
- Nachlass und finanzielle Situation verstehen
- Erbe annehmen oder ausschlagen prüfen
- Vorhandene Versicherungen auf Kreditabsicherung ermitteln
- Erbschaftssteuer und Freibeträge berechnen
- Entscheidung über Immobilie (Verkauf, Nutzung, Auszahlung der Miterben)
- Eventuelle Umschuldungen oder neue Finanzierungen planen
- Professionelle Beratung durch Notar, Steuerberater und Versicherer nutzen
FAQ zu Absicherungsmöglichkeiten bei Immobilienkrediten im Todesfall
Wer haftet für den Immobilienkredit nach dem Tod des Kreditnehmers? Im Todesfall gehen die Kreditschulden grundsätzlich auf die Erben über, die diese weiterzahlen oder das Erbe ausschlagen können.
Welche Versicherung hilft bei der Absicherung von Immobilienkrediten im Todesfall? Die Restschuldversicherung sowie die Risikolebensversicherung sind die gängigsten Produkte, die die Kreditlast für die Hinterbliebenen reduzieren.
Was passiert, wenn die Erben das Erbe ausschlagen? Das Erbe inklusive Immobilie geht an andere Erben oder, falls keine vorhanden sind, an den Staat, der für den Erhalt sorgt.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer? Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Ehepartner erhalten den höchsten Freibetrag.
Lohnt sich eine Risikolebensversicherung auch für ältere Kreditnehmer? Trotz höherer Beiträge kann deren Abschluss sinnvoll sein, um die finanzielle Sicherheit der Familie im Todesfall sicherzustellen.


